Die Vorsorgevollmacht

Wenn die Betreuerbestellung vermieden werden soll

Ein jeder wünscht sich, ein möglichst hohes Alter in geistiger Klarheit zu erreichen. Leider ist dies nicht immer möglich. Es empfiehlt sich daher Vorsorge durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht zu treffen.

Kann der Betroffene nicht mehr selbst Entscheidungen treffen, so bedarf es im Regelfall der Bestellung eines Betreuers durch das zuständige Betreuungsgericht. Dies kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden, in der der Betroffene festlegt, wer ihn in welcher Situation mit welcher Befugnis vertreten soll. Von besonderer Bedeutung für viele ist die in einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich eingeräumte Befugnis für die Bevollmächtigten, Entscheidungen zur ärztlichen Behandlung des Betroffenen oder auch zu deren Abbruch zu treffen. Hat der Betroffene insoweit klare Anordnungen getroffen, so sind diese auch zu beachten.

Daneben hat die Vorsorgevollmacht jedoch auch eine erhebliche Alltagsbedeutung, indem sie dem Bevollmächtigten ermöglicht, Verträge zu schließen und zu beenden oder sonst rechtserhebliche Handlungen für den Betroffenen vorzunehmen. Bei der Abfassung der Vorsorgevollmacht empfiehlt sich zur Vermeidung von Fallstricken dringend die Hinzuziehung eines fachkundigen Beraters.

RA Dr. Dirk Engel