Lebzeitige Vorsorge

Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und lebzeitigen Übertragungsverträgen

Wird ein Volljähriger vorübergehend oder dauerhaft handlungsunfähig, so benötigt er einen Vertreter. Zur Vermeidung der Einleitung und Durchführung eines Betreuungsverfahrens bietet es sich an, einem oder mehreren Vertrauenspersonen eine möglichst umfassende Generalvollmacht zu erteilen, die die Vertretung auch gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie hinsichtlich sämtlicher Vermögensangelegenheiten sicherstellt. Ich gestalte daher für meine Mandanten individuelle General- und Vorsorgevollmachten, die je nach Wunsch meiner Mandanten mit Betreuungsverfügungen und/oder Patientenverfügungen nach ihren individuellen Vorstellen kombiniert werden können.

Im Einzelfall kann es angezeigt sein, durch lebzeitige Vermögensübertragungen Erbschaftsteuerfreibeträge auszuschöpfen oder Pflichtteilsansprüche von Abkömmlingen zu begrenzen. Auch kann durch den Abschluss lebzeitiger Vermögensübertragungsverträge, die eigene Versorgung durch die Vereinbarung von Pflegeverpflichtungen und Leibrentenzusagen gesichert werden. Ich gestalte für meine Mandanten daher lebzeitige

Vermögensübertragungsverträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und Lebenssituationen.