Lebzeitige Vorsorge

Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und lebzeitigen Übertragungsverträgen

Werden Volljährige vorübergehend oder dauerhaft handlungsunfähig, benötigen sie Vertreter. Zur Vermeidung der Einleitung und Durchführung eines Betreuungsverfahrens bietet es sich an, einer oder mehreren Vertrauenspersonen eine möglichst umfassende Generalvollmacht zu erteilen, die die Vertretung auch gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie hinsichtlich sämtlicher Vermögensangelegenheiten sicherstellt. Wir gestalten daher für unsere Mandantschaft individuelle General- und Vorsorgevollmachten, die je nach Wunsch mit Betreuungsverfügungen und/oder Patientenverfügungen nach ihren individuellen Vorstellungen kombiniert werden können.

Im Einzelfall kann es angezeigt sein, durch lebzeitige Vermögensübertragungen Erbschaftsteuerfreibeträge auszuschöpfen oder Pflichtteilsansprüche von Abkömmlingen zu begrenzen. Auch kann durch den Abschluss lebzeitiger Vermögensübertragungsverträge die eigene Versorgung durch die Vereinbarung von Pflegeverpflichtungen und Leibrentenzusagen gesichert werden. Wir gestalten für unsere Mandantschaft daher lebzeitige Vermögensübertragungsverträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und Lebenssituationen.