Sven Horn: Ihr Anwalt für Erbe und Strafrecht

Geboren 1968 in Weimar, absolvierte er von 1990 bis 1995 sein Studium der Rechtswissenschaften. Das Referendariat erfolgte im Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. 1997 eröffnete er seine Kanzlei in Potsdam. Ein Jahr später, im Juli 1998, gründete er mit Rechtsanwalt Dr. Dirk Engel die Sozietät Horn & Engel, Rechtsanwälte.
Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg verlieh ihm aufgrund seiner ausgewiesenen theoretischen und praktischen Kenntnisse die Titel "Fachanwalt für Erbrecht" und "Fachanwalt für Strafrecht". Sven Horn ist zudem aktives Mitglied im Deutschen Anwaltsverein sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Ein Hauptbereich seiner juristischen Arbeit ist das Erbrecht. Hier befasst er sich mit der Gestaltung und Prüfung von Testamenten, Erbverträgen und Verträgen zur lebzeitigen Vermögensübertragung. Er vertritt Mandanten in erbrechtlichen Streitigkeiten, etwa bei der Abwicklung oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Des Weiteren ist Sven Horn regelmäßig in straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Fällen tätig und unterstützt seine Mandanten in diesen Bereichen mit fundierter Expertise.