Rechtsanwalt Sven Horn

Sven Horn, geboren 1968 in Weimar, ist seit 1997 in Potsdam als Rechtsanwalt tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat im Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gründete er seine Kanzlei und ist seit 1998 Partner der Sozietät Horn & Engel, Rechtsanwälte.
Herr Horn ist Fachanwalt für Erbrecht sowie für Strafrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie der Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
Beratung und Gestaltung im Erbrecht
Herr Horn unterstützt bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, um den Willen des Erblassers rechtssicher und eindeutig zu fixieren. Die individuelle Ausarbeitung berücksichtigt dabei persönliche Lebenssituationen und familiäre Konstellationen.
Ob Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Klärung der Erbfolge – Herr Horn übernimmt die rechtliche Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Zusätzliche Kompetenzbereiche
Neben dem Erbrecht ist Herr Horn auch im Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht sowie im Arbeits- und Forderungsbeitreibungsrecht tätig.