Testament und Erbvertrag

Ein mit anwaltlicher Hilfe erstelltes Testament oder ein Erbvertrag kann Streit unter den Angehörigen vermeiden.

Die verfassungsrechtlich garantierte Testierfreiheit ermöglicht es den Einzelnen, die nach ihnen eintretende Erbfolge durch Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu gestalten. Zur Sicherung der Wirksamkeit und Eindeutigkeit der getroffenen Anordnungen ist es regelmäßig sinnvoll, für die Gestaltung letztwilliger Verfügungen anwaltliche fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wir gestalten daher – nach sorgfältiger und ausführlicher Erörterung der Familiengeschichte und der Wünsche unserer Mandantschaft – Testamente und Erbverträge, die deren Vorstellungen umsetzen und eine möglichst hohe Gewähr für die Vermeidung von Auseinandersetzungen unter den Nachlassbeteiligten bieten.