Testament und Erbvertrag

Ein mit anwaltlicher Hilfe erstelltes Testament oder ein Erbvertrag kann Streit unter den Angehörigen vermeiden.

Die verfassungsrechtlich garantierte Testierfreiheit ermöglicht es dem Einzelnen, die nach ihm eintretende Erbfolge durch Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu gestalten. Zur Sicherung der Wirksamkeit und Eindeutigkeit der getroffenen Anordnungen wird es regelmäßig sinnvoll sein, für die Gestaltung letztwilliger Verfügungen anwaltliehe fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ich gestalte daher nach sorgfältiger und ausführlicher Erörterung der Familiengeschichte und der Wünsche des Mandanten Testamente und Erbverträge, die die Wünsche des Mandanten umsetzen und eine möglichst hohe Gewähr für die Vermeidung von Auseinandersetzungen unter den Nachlassbeteiligten bieten.