Rechtsanwalt Dr. Dirk Engel

Rechtsanwalt Dr. Engel wurde im Jahr 1971 in Leipzig geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam von 1990 bis 1995 absolvierte er das Referendariat im Kammergerichtsbezirk. In den Jahren 1995 bis 1996 war er zudem wissenschaftliche Hilfskraft am Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam und am Lehrstuhl für Staats-, Völker- und Europarecht der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft schloß er sich mit Rechtsanwalt Horn zur Sozietät Horn & Engel, Rechtsanwälte zusammen.

Die Juristische Fakultät der Universität Potsdam verlieh ihm im Oktober 2001 den akademischen Grad eines Doktors der Rechte. Rechtsanwalt Dr. Engel ist neben seiner Anwaltstätigkeit seit dem Jahre 1998 als Dozent, Lehrbeauftragter und Arbeitsgemeinschaftsleiter im Rahmen der Referendarausbildung tätig. Dr. Dirk Engel engagiert sich als Vorstandsmitglied der Potsdamer Juristischen Gesellschaft. Zudem gehört er der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer an, wo er stellvertretender Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses ist. Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg verlieh ihm im Jahre 2012 die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht".

Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Erbrechts. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht hier die rechtsgestaltende Tätigkeit in der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Verträgen zur lebzeitigen Vermögensübertragung. Daneben führt Rechtsanwalt Dr. Engel außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen zur Durchsetzung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Er verfügt über langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und gestaltet für seine Mandanten Vorsorge- und Patientenverfügungen.

Ein weiterer Fokus von Rechtsanwalt Dr. Engel liegt auf dem Familien- und Vertragsarztrecht. Im Familienrecht begleitet er Mandanten durch Scheidungsverfahren, Unterhaltsprozesse und Sorgerechtsstreitigkeiten. Zudem berät er bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Im Vertragsarztrecht vertritt und berät er Ärzte und Psychotherapeuten vor Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung sowie in Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit. Dr. Engel berät in- und ausländische Mandanten auch in englischer Sprache und erstellt Rechtsgutachten.