Erbengemeinschaft

Erben mehrere, so bilden die Miterben eine Erbengemeinschaft. Dies führt häufig zu Konflikten.

Oie Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft gestaltet sich häufig schwierig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es an einer letztwilligen testamentarischen Verfügung gänzlich fehlt oder diese keine Anordnungen zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft trifft. Ich nehme die Rechte einzelner Miterben in der Erbengemeinschaft gegenüber anderen Miterben außergerichtlich und gerichtlich wahr und versuche zunächst mit allen Miterben einen Konsens über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu erzielen.

Scheitert eine konsensuale Erbauseinandersetzung, so führe ich für meine Mandanten zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung Teilungsversteigerungsverfahren und erhebe notfalls Erbauseinandersetzungsklage.

Bereits bei der Gestaltung testamentarischer Verfügungen versuche ich, wenn sich die Entstehung von Erbengemeinschaften nicht vermeiden lässt, Anordnungen vorzusehen, die einen künftigen Streit der Miterben vermeiden oder erleichtern können.