Erbengemeinschaft

Erben mehrere, so bilden die Miterben Erbengemeinschaften. Dies führt häufig zu Konflikten.
Die Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften gestalten sich häufig schwierig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es an letztwilligen testamentarischen Verfügungen gänzlich fehlt oder diese keine Anordnungen zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaften treffen. Wir nehmen die Rechte einzelner Miterben in den Erbengemeinschaften gegenüber anderen Miterben außergerichtlich und gerichtlich wahr und versuchen zunächst mit allen Miterben einen Konsens über die Auseinandersetzungen der Erbengemeinschaften zu erzielen.
Scheitern konsensuale Erbauseinandersetzungen, führen wir für unsere Mandantschaft zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzungen Teilungsversteigerungsverfahren durch und erheben notfalls Erbauseinandersetzungsklagen.
Bereits bei der Gestaltung testamentarischer Verfügungen versuchen wir, wenn sich die Entstehung von Erbengemeinschaften nicht vermeiden lässt, Anordnungen vorzusehen, die künftige Streitigkeiten der Miterben vermeiden oder erleichtern können.